Unwetterschäden schneller via Wetter-Alarm melden (aktualisiert)

Hochwasser in einem Wohngebiet

Aktualisierung vom 11.02.2022

Unwetterschäden an Gebäuden können mit dem App Update 7.2.1 und neuer auch via Menüpunkt "Schaden melden" den Kantonalen Gebäudeversicherungen mitgeteilt werden.

Zudem profitieren Eigentümer/innen in den folgenden Kantonen neu ebenfalls vom verkürzten Schadenmeldeprozess (siehe dazu unten stehende Meldung vom 27.11.2021).

  • Luzern
  • Thurgau
  • Zug

Meldung vom 27.11.2021

Das Jahr 2021 wird in der Schweiz vielerorts mit zahllosen Unwetterschäden in Verbindung gebracht. Gewitterfronten inklusive Hagel sowie Überschwemmungen und Rutschungen infolge Starkregens resultierten nahezu schweizweit in vielen Schadenmeldungen bei den Versicherern.

Unwetterschäden an Gebäuden können von Eigentümern/innen direkt via Wetter-Alarm den Kantonalen Gebäudeversicherungen gemeldet werden. Nach initialer Erstellung eines Wetter-Alarm Kontos erfolgt dies entweder über den Menüpunkt «Verhalten bei Unwetter» oder direkt aus dem App Konto. Dabei wird jeweils das Schadenmeldeformular der zuständigen Gebäudeversicherung geöffnet.

Mit dem aktuellen App Update von Wetter-Alarm wird die Schadenmeldung an die Kantonalen Gebäudeversicherungen weiter vereinfacht. Bereits im Wetter-Alarm Konto hinterlegte Gebäudeinformationen müssen nämlich beim Erfassen von Unwetterschäden nicht mehr ausgefüllt werden. Dadurch verkürzt sich der Meldeprozess wesentlich. Die Gebäudeversicherungen der folgenden Kantone unterstützen den neuen Schadenmeldeprozess bereits.

  • Appenzell Ausserrhoden
  • Graubünden
  • Solothurn
  • Zürich
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